Stand 19.02.2024
Stand 16.11.2023
Aktuell: Erhöhung der Eigenbeteiligung zum 1. Januar 2016
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinem Rundschreiben vom 3. Dezember 2015 mitgeteilt, dass sich die Eigenbeteiligung ab 1. Januar 2016 für ein Ganzjahresbeiblatt auf 80 Euro und für ein Halbjahresbeiblatt auf 40 Euro erhöht.
Liegt dieser Änderungszeitpunkt innerhalb der Gültigkeitsdauer einer bereits ausgegebenen Wertmarke, ist der höhere Betrag erst im Zusammenhang mit der Ausgabe der nächsten Wertmarke zu entrichten.
Für den Übergang werden, bei den bereits verschickten Zahlungsaufforderungen mit den bisherigen Beträgen, Einzahlungen in dieser Höhe akzeptiert. Es erfolgt keine Nacherhebung.
Ansonsten werden Wertmarken nur noch bei Zahlung der neuen Beträge ausgegeben.
Hintergrund: Paragraf 145 Absatz 1 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) sieht eine Anpassung der Eigenbeteiligung immer dann vor, wenn sich die Bezugsgröße um mehr als zehn Prozent erhöht. Vergleichsgrundlage ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses hat sich im Vergleich zu dem Wert von 2012 um mehr als zehn Prozent erhöht. Um diesen Prozentsatz ist die Eigenbeteiligung zu erhöhen und auf volle Eurobeträge aufzurunden.
Die Gehörlose Person schickt bei einem wirklichen Notfall das Notfallfax unter
0800 112 5566 an die Leitstelle Montabaur.
Die Leitstelle Montabaur organisiert schnellstens die entsprechende Hilfe.
Egal wo der Gehörlose wohnt, die Leitstelle Montabaur ist ab sofort für die Organisation der Hilfe zuständig.
Nur im Notfall !
Wichtig: Zu beachten - Landkreis - muss auch ausgefüllt werden.
Werde bei der nächsten Versammlung auch darüber sprechen.
Grüße Wolle
Liebe Mitgliedsverbände, Liebe Fördermitglieder
Ich hoffe, Sie sind alle gut heimgekommen nach der Bundesversammlung.
Gerne gebe ich Informationen bzgl. der Wertmarke und der Untertitelung beim Fernsehen weiter.
Diese sind wie folgt auf unserer Homepage zu finden:
Pressemitteilung von Frau Michalk
Näheres hat auch Vizepräsident A.v.Meyen erklärt in Gebärdensprache – hier.
Und der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein hat in ihrem Newsletter sehr schön darüber berichtet, anbei auch sie zur Weiterleitung, sehen Sie unten. Vielen Dank dafür!
Liebe Grüße
Cornelia von Pappenheim
Referentin für Medien und Organisation
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Medienzentrale
Lohengrinstr. 11
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Ab 1. Januar 2013 gibt es einen neuen Schwerbehindertenausweis. Mehr Infos bekommt Ihr durch den angehängten Link. Bitte euch Info schauen!!! Super über neuen Schwerbehindertenausweis. http://www.bmas.de/DE/Gebaerdensprache/Schwerbehindertenausweis/inhalt.html
Liebe Mitglieder und liebe Fördermitglieder des Deutschen Gehörlosen-Bundes,
liebe Newsletter-Abonnentinnen und Abonnenten!
Im Anhang finden Sie den aktuellen Newsletter 14/2012 als PDF-Dokument.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen,
Ihre Bundesgeschäftsstelle
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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